Die 10 größten Abmahnfallen für Online-Shops in 2024
Abmahnungen können für Shopbetreiber schnell teuer werden. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die 10 größten Abmahnfallen im Jahr 2024 und wie Sie Ihren Online-Shop rechtssicher gestalten.
1. Fehlerhafte Preisangaben
Eine der häufigsten Abmahnfallen betrifft fehlerhafte Preisangaben. Besonders die Grundpreisangabe wird oft vergessen oder falsch dargestellt. Laut Preisangabenverordnung müssen Sie bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, zusätzlich den Grundpreis (z.B. Preis pro 100 g, pro Liter) angeben. Diese Angabe muss in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis stehen und leicht erkennbar sein. Auch die MwSt.-Angaben und Versandkosten müssen korrekt ausgewiesen werden – und zwar bevor der Kunde den Bestellprozess beginnt.
2. Unvollständiges Impressum
Das Impressum gehört zu den am häufigsten abgemahnten Bereichen. Nach dem Telemediengesetz (TMG) müssen hier vollständige Angaben zum Shopbetreiber gemacht werden, darunter: vollständiger Name (bei Unternehmen die Rechtsform), vollständige Anschrift (keine Postfächer), schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse), Telefonnummer, Handelsregister und Registernummer (falls vorhanden), Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID. Fehlt nur eine dieser Pflichtangaben, riskieren Sie eine Abmahnung.
3. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Die korrekte Widerrufsbelehrung ist ein weiterer kritischer Bereich. Seit der Reform des Widerrufsrechts müssen Online-Händler die gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrungen verwenden. Dazu gehören: die eigentliche Widerrufsbelehrung, ein Muster-Widerrufsformular und Informationen über die Kosten der Rücksendung. Fehler oder Auslassungen in diesem Bereich führen regelmäßig zu Abmahnungen. Besonders problematisch: Ohne korrekte Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was zu verlängerten Widerrufsfristen von bis zu einem Jahr und 14 Tagen führen kann.
4. Datenschutzrechtliche Verstöße
Die DSGVO hat die Anforderungen an den Datenschutz erheblich verschärft. Häufige Abmahnpunkte sind: fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen, fehlende Einwilligungen bei der Verwendung von Cookies und Tracking-Tools, die unbefugte Weitergabe von Kundendaten an Dritte und fehlende Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern. Besonders die Cookie-Banner stehen im Fokus von Abmahnungen – sie müssen alle eingesetzten Cookies auflisten und dürfen keine vorausgewählten Häkchen enthalten.
5. Urheberrechtsverletzungen bei Produktbildern
Viele Shopbetreiber unterschätzen die Risiken bei der Verwendung von Bildern. Die bloße Übernahme von Produktbildern von Herstellerseiten oder gar Konkurrenzshops ohne ausdrückliche Erlaubnis ist urheberrechtlich nicht zulässig. Auch Bilder von Stock-Foto-Anbietern dürfen nur gemäß der jeweiligen Lizenzbestimmungen verwendet werden. Besondere Vorsicht ist bei der Einbindung von Bildern durch "Hotlinking" geboten – hier kommt zur Urheberrechtsverletzung oft noch eine Störung des Gewerbebetriebs hinzu.
6. Irreführende Produktbeschreibungen
Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen Produktbeschreibungen wahrheitsgemäß und nicht irreführend sein. Häufige Abmahnfallen sind übertriebene Werbeaussagen ("weltweit bester"), nicht nachweisbare Wirkungsversprechen (besonders bei Kosmetik- und Gesundheitsprodukten), falsche "Made in Germany"-Angaben oder die Verwendung geschützter Begriffe wie "Bio" oder "Öko" ohne entsprechende Zertifizierung. Auch fehlende Pflichtinformationen wie Materialzusammensetzungen bei Textilien können abgemahnt werden.
7. AGB-Klauseln mit unwirksamen Regelungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein klassisches Abmahngebiet. Häufige Fehler sind: unzulässige Haftungsausschlüsse, zu lange Lieferfristen ohne Rücktrittsrecht, ungültige Gerichtsstandsvereinbarungen, automatische Vertragsverlängerungen, pauschale Vertragsstrafen oder Formulierungen, die gegen das Transparenzgebot verstoßen. Besonders kritisch: Unwirksame AGB-Klauseln können nicht nur abgemahnt werden, sondern führen auch dazu, dass diese Regelungen im Streitfall nicht durchsetzbar sind.
8. Fehlerhafte Ausweisung von Garantieleistungen
Häufig werden die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" verwechselt. Die gesetzliche Gewährleistung ist verpflichtend und muss nicht gesondert ausgewiesen werden. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige zusätzliche Leistung. Wird eine solche Garantie angeboten, müssen detaillierte Informationen bereitgestellt werden: Garantiegeber, Dauer, räumliche Geltung, Inhalt und Hinweise zum Ablauf der Garantieleistung. Fehlen diese Angaben, kann dies abgemahnt werden.
9. Verwendung unzulässiger Zahlungs- oder Versandklauseln
Seit der Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie dürfen Händler für gängige Zahlungsarten wie SEPA-Lastschrift, Überweisung oder gängige Kreditkarten keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen. Auch Klauseln, die bestimmte Zahlungsarten erst ab einem Mindestbestellwert zulassen, sind problematisch. Bei Versandklauseln sind insbesondere Formulierungen kritisch, die keine klare Lieferfrist nennen oder die Kosten für eine Rücksendung im Widerrufsfall vollständig auf den Verbraucher abwälzen.
10. Fehlende Informationen zu Streitbeilegungsverfahren
Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Online-Händler über die Möglichkeit informieren, ob sie bereit sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Information muss in den AGB und/oder im Impressum leicht zugänglich sein. Zudem müssen alle Online-Händler in der EU einen Link zur EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitstellen. Das Fehlen dieser Informationen ist ein häufiger Abmahngrund.
Fazit: Präventive Maßnahmen gegen Abmahnungen
Die beste Strategie gegen Abmahnungen ist Prävention. Lassen Sie Ihren Online-Shop regelmäßig rechtlich überprüfen, idealerweise durch Experten für E-Commerce-Recht. Achten Sie besonders auf die oben genannten Risikobereiche und halten Sie sich über aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden. Ein rechtssicherer Online-Shop ist nicht nur ein Schutz vor kostspieligen Abmahnungen, sondern schafft auch Vertrauen bei Ihren Kunden und ist damit ein wichtiger Erfolgsfaktor im umkämpften E-Commerce-Markt.
Häufig gestellte Fragen zu Abmahnungen
Was kostet eine Abmahnung?
Die Kosten einer Abmahnung setzen sich in der Regel aus zwei Komponenten zusammen: den Anwaltskosten des Abmahnenden und der geforderten Vertragsstrafe. Die Anwaltskosten werden basierend auf dem Streitwert berechnet, der je nach Schwere des Verstoßes zwischen 1.000 und 20.000 Euro liegen kann. Daraus ergeben sich Anwaltskosten zwischen 150 und 2.000 Euro. Die Vertragsstrafe kann zusätzlich mehrere tausend Euro betragen. Insgesamt müssen Shopbetreiber bei Abmahnungen mit Kosten zwischen 500 und 5.000 Euro pro Abmahnung rechnen.
Muss ich eine Abmahnung immer akzeptieren?
Nein, Sie müssen eine Abmahnung nicht immer akzeptieren. Prüfen Sie zunächst sorgfältig, ob der behauptete Verstoß tatsächlich vorliegt. Wenn die Abmahnung unberechtigt ist oder überhöhte Forderungen enthält, können Sie sich wehren. In vielen Fällen kann eine modifizierte Unterlassungserklärung oder ein Gegenangebot sinnvoll sein. Bei komplexen Rechtsfragen sollten Sie einen auf E-Commerce spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Beachten Sie jedoch, dass Fristen einzuhalten sind – reagieren Sie daher zeitnah.
Wie schütze ich meinen Shop vor Abmahnungen?
Um Ihren Shop vor Abmahnungen zu schützen, sollten Sie regelmäßige rechtliche Prüfungen durchführen, rechtssichere Texte für Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung verwenden (idealerweise von Fachanwälten erstellt), nur lizenzierte Bilder verwenden, Preisangaben korrekt gestalten und Produktbeschreibungen wahrheitsgemäß formulieren. Bleiben Sie außerdem über aktuelle Rechtsentwicklungen informiert und aktualisieren Sie Ihren Shop entsprechend. Abmahnsichere Text- und Rechtsvorlagen, wie sie anwaltX anbietet, können ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Schutz Ihres Shops leisten.
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anwaltX Redaktion