Abmahnung erhalten – was du jetzt tun musst
Eine Abmahnung ist ernst, aber kein Grund zur Panik – und du solltest niemals vorschnell unterschreiben. AnwaltX hilft dir, die Abmahnung einzuordnen und richtig zu reagieren.
Die ersten Schritte nach Erhalt
Ruhe bewahren, Frist notieren und nichts überstürzt unterschreiben. Prüfe Absender und Berechtigung (Mitbewerber, Verband, Rechteinhaber), den konkreten Vorwurf und die geforderte Unterlassungserklärung. Die gesetzte Frist ist oft kurz (typisch 5–10 Tage) – lass sie nicht verstreichen, sonst droht eine einstweilige Verfügung.
Unterlassungserklärung – nie ungeprüft unterschreiben
Die beigefügte (vorformulierte) Unterlassungserklärung ist meist zu weit gefasst und enthält eine Vertragsstrafe, die dich bei jedem Wiederholungsfall lebenslang bindet. Häufig ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll – enger gefasst und ohne Anerkenntnis der Kostenpflicht. Was richtig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist begründet. Geprüft werden Aktivlegitimation des Abmahnenden, der tatsächliche Verstoß (UWG, Marken-, Urheberrecht), die Höhe von Streitwert und Kosten sowie mögliche Rechtsmissbräuchlichkeit (§ 8c UWG). Bei unberechtigten Massenabmahnungen bestehen gute Gegenargumente.
Abmahnung jetzt einordnen lassen
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Jetzt kostenlos startenHäufige Fragen
Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?+
Nicht in der vorformulierten Form. Oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll. Gar nicht reagieren ist gefährlich, weil dann eine einstweilige Verfügung mit höheren Kosten droht.
Wie lange habe ich Zeit zu reagieren?+
Die in der Abmahnung gesetzte Frist ist maßgeblich, häufig 5–10 Tage. Sie ist meist knapp, aber du solltest sie ernst nehmen. Bei zu kurzer Frist kann eine angemessene Verlängerung in Betracht kommen.
Was kostet eine Abmahnung?+
Die Abmahnkosten richten sich nach dem Streitwert. Bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen unter Mitbewerbern sind die Abmahnkosten seit der UWG-Reform teils ausgeschlossen (§ 13 Abs. 4 UWG). Hinzu kommt das Risiko der Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Kann ich eine Abmahnung ignorieren?+
Nein. Reagierst du nicht, droht eine einstweilige Verfügung oder Klage mit deutlich höheren Kosten. Auch eine unberechtigte Abmahnung sollte fristgerecht (z. B. mit Zurückweisung) beantwortet werden.
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Dieser Beitrag ist allgemeine Rechtsinformation und keine Rechtsberatung im Einzelfall.