Der Kunde zahlt die Rechnung nicht – das sind deine Möglichkeiten

    Offene Rechnungen sind das häufigste Geldproblem im Handwerk und bei Dienstleistern. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Fälligkeit sichern, Verzug auslösen, dann eskalieren.

    Schritt 1: Ist die Vergütung überhaupt fällig?

    Beim Werkvertrag wird die Vergütung erst mit der Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 BGB). Ohne Abnahme kann kein Verzug eintreten und jede Mahnung läuft ins Leere – daran scheitern viele Klagen. Reagiert der Kunde nicht auf die Abnahmeaufforderung, hilft die fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB: angemessene Frist setzen; verweigert der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen. Bei Verbrauchern ist dazu zwingend ein Hinweis in Textform auf genau diese Folge nötig. Beim Bauvertrag kommt § 650g Abs. 4 BGB hinzu: Die Schlussrechnung muss prüffähig sein – Einwendungen gegen die Prüffähigkeit muss der Kunde allerdings binnen 30 Tagen erheben.

    Schritt 2: Verzug auslösen und richtig verzinsen

    Verzug tritt nach § 286 BGB mit einer Mahnung nach Fälligkeit ein, bei kalendermäßig bestimmter Zahlungsfrist auch ohne Mahnung, spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang (gegenüber Verbrauchern nur mit entsprechendem Hinweis in der Rechnung). Eine einzige Mahnung genügt – die übliche Staffelung aus erster, zweiter und dritter Mahnung ist reine Kulanz. Die Zinshöhe richtet sich nach § 288 BGB: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern, 9 Prozentpunkte im reinen B2B-Geschäft. Im B2B kommt die 40-Euro-Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB hinzu; gegenüber Verbrauchern ist sie ausgeschlossen.

    Schritt 3: Sicherheit verlangen statt weiter vorzuleisten

    Wirkt der Auftraggeber zahlungsschwach, ist § 650f BGB das schärfste Instrument: Der Bauunternehmer kann Sicherheit in Höhe der noch offenen Vergütung zuzüglich 10 Prozent für Nebenforderungen verlangen und nach fruchtloser Fristsetzung die Leistung verweigern oder kündigen. Der Anspruch ist selbstständig einklagbar. Gegenüber Verbraucher-Bauherren ist er nach § 650f Abs. 6 BGB allerdings ausgeschlossen. Achtung Verjährung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die dreijährige Frist taggenau mit dem Sicherungsverlangen beginnt (BGH, Urteil vom 21.11.2024 – VII ZR 245/23).

    Schritt 4: Gerichtliches Mahnverfahren statt dritter Mahnung

    Bleibt die Mahnung erfolglos, führt der schnellste Weg über das gerichtliche Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO. Der Antrag lässt sich online über das zentrale Mahnportal der Länder stellen, die Kosten liegen deutlich unter denen einer Klage. Der Mahnbescheid hemmt zugleich die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB) – relevant, weil Werklohnansprüche der Regelverjährung von drei Jahren zum Jahresende unterliegen. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht das Verfahren in den normalen Zivilprozess über.

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    Häufige Fragen

    Wie viele Mahnungen muss ich schreiben?+

    Rechtlich genügt eine einzige Mahnung nach Fälligkeit, um Verzug auszulösen (§ 286 Abs. 1 BGB). Bei kalendermäßig bestimmter Zahlungsfrist oder 30 Tage nach Rechnungszugang tritt Verzug sogar ohne Mahnung ein.

    Wie hoch sind die Verzugszinsen für Handwerker?+

    5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im reinen B2B-Geschäft (§ 288 BGB). Den Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli.

    Der Kunde erklärt die Abnahme einfach nicht – was tun?+

    Nach Fertigstellung schriftlich eine angemessene Abnahmefrist setzen. Verweigert der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen. Bei Verbrauchern ist ein Hinweis in Textform auf diese Folge zwingend.

    Wann verjährt meine Handwerkerrechnung?+

    Es gilt die Regelverjährung von drei Jahren ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Eine Rechnung aus 2026 verjährt damit typischerweise zum 31.12.2029. Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung.

    Darf ich Mahngebühren berechnen?+

    Ersatzfähig sind die tatsächlichen Kosten der Rechtsverfolgung als Verzugsschaden, etwa Porto. Pauschale Bearbeitungsgebühren ohne Nachweis sind in Verbraucher-AGB regelmäßig angreifbar. Im B2B gibt es stattdessen die gesetzliche 40-Euro-Pauschale.

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    Dieser Beitrag ist allgemeine Rechtsinformation und keine Rechtsberatung im Einzelfall.