GPSR & Produktsicherheit im Onlinehandel
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) für nahezu alle Verbraucherprodukte. AnwaltX erklärt dir die neuen Pflichten verständlich.
Wen die GPSR betrifft
Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) gilt für nahezu alle Non-Food-Verbraucherprodukte – unabhängig davon, ob online oder stationär verkauft. Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler und auch Online-Marktplätze, jeweils mit abgestuften Pflichten.
Pflichtangaben & Verantwortliche Person
Für Produkte aus Drittländern muss es eine in der EU niedergelassene „Verantwortliche Person“ geben. Auf Produkt/Verpackung und im Angebot sind Hersteller- und ggf. Importeurangaben, Kontaktdaten sowie Identifikations-/Warnhinweise erforderlich. Online-Angebote müssen diese Informationen vor dem Kauf klar darstellen.
Rückverfolgbarkeit & Risikomanagement
Händler müssen Produkte rückverfolgbar halten (Chargen-/Modellnummern), Sicherheitsinformationen aufbewahren und bei Sicherheitsproblemen reagieren – inklusive Meldepflichten und Rückrufmanagement über das EU-weite Safety-Gate-System.
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Jetzt kostenlos startenHäufige Fragen
Seit wann gilt die GPSR?+
Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) ist seit dem 13. Dezember 2024 verbindlich anzuwenden und gilt für nahezu alle Verbraucherprodukte im Non-Food-Bereich.
Brauche ich eine Verantwortliche Person in der EU?+
Für Produkte ohne Hersteller oder Importeur in der EU ja. Ohne eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden.
Welche Angaben muss mein Online-Angebot enthalten?+
Unter anderem Hersteller-/Importeurangaben mit Kontaktdaten, Produktidentifikation sowie erforderliche Warn- und Sicherheitshinweise – sichtbar vor dem Kauf.
Was droht bei Verstößen gegen die GPSR?+
Vertriebsverbote, Rückrufe, Bußgelder und Abmahnungen. Marktplätze entfernen nicht-konforme Angebote zunehmend proaktiv.
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Dieser Beitrag ist allgemeine Rechtsinformation und keine Rechtsberatung im Einzelfall.