Widerrufsbelehrung rechtssicher erstellen
Eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung verlängert die Widerrufsfrist drastisch und ist abmahnfähig. AnwaltX liefert dir die korrekte Belehrung und das Muster-Formular.
Frist und ordnungsgemäße Belehrung
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt regelmäßig mit Erhalt der Ware (§ 356 II BGB) – aber nur bei ordnungsgemäßer Belehrung. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage (§ 356 III BGB). Eine korrekte Belehrung ist also bares Geld wert.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
§ 312g II BGB listet die Ausnahmen abschließend – etwa individuell angefertigte Waren (Nr. 1) oder versiegelte Hygiene-/Gesundheitsartikel nach Entsiegelung (Nr. 3). Ein pauschaler Ausschluss „Sale-Artikel nicht widerrufbar“ ist dagegen unwirksam und abmahnfähig.
Wertersatz bei Rücksendung
Hat der Kunde die Ware über die bloße Prüfung hinaus genutzt, kannst du Wertersatz verlangen (§ 357a BGB) – aber nur, wenn du korrekt belehrt hast. Typische Größenordnungen liegen z. B. bei sichtbar getragener Kleidung bei 30–50 % Abzug; die Beweislast trägt der Händler.
Widerrufsbelehrung jetzt erstellen
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Jetzt kostenlos startenHäufige Fragen
Wie lang ist die Widerrufsfrist?+
14 Tage ab Erhalt der Ware (§ 356 II BGB), sofern ordnungsgemäß belehrt wurde. Ohne korrekte Belehrung verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
Darf ich Sale-Artikel vom Widerruf ausschließen?+
Nein. Die Ausnahmen sind in § 312g II BGB abschließend geregelt; der Sale-Status gehört nicht dazu. Eine pauschale Klausel ist unwirksam und abmahnfähig.
Wann darf ich Wertersatz verlangen?+
Wenn der Kunde die Ware über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinaus genutzt hat (§ 357a BGB) und du korrekt belehrt hast. Fotos vorher/nachher helfen als Nachweis.
Brauche ich ein Muster-Widerrufsformular?+
Ja, du musst dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Er muss es aber nicht zwingend nutzen – ein Widerruf ist auch formlos möglich.
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Dieser Beitrag ist allgemeine Rechtsinformation und keine Rechtsberatung im Einzelfall.