Fernbus und Fähre: Rechte bei Verspätung und Ausfall
Für Bus und Schiff gelten eigene Verordnungen — mit Schwellen, die weder denen des Flugs noch denen der Bahn entsprechen. Zwei Details entscheiden hier über alles.
Fernbus: erst ab 250 Kilometern
Die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 unterscheidet nach Streckenlänge. Die Kernrechte — Erstattung, Weiterreise, Entschädigung und Betreuung — greifen erst ab einer planmäßigen Wegstrecke von 250 Kilometern. Darunter bleiben nur die allgemeinen Rechte aus dem Beförderungsvertrag und dem nationalen Recht, etwa Schadensersatz nach §§ 280 ff. BGB.
Die 50 Prozent gibt es nur, wenn die Wahl fehlte
Bei Annullierung oder mehr als 120 Minuten Abfahrtsverspätung muss der Beförderer die Wahl anbieten: Fortsetzung der Fahrt beziehungsweise Weiterreise über eine geänderte Strecke zum Endziel — oder volle Erstattung des Fahrpreises (Art. 19 Abs. 1). Nur wenn er diese Wahl nicht anbietet, entsteht nach Art. 19 Abs. 2 zusätzlich zur Erstattung ein Anspruch auf 50 Prozent des Fahrpreises. Anders als bei Bahn und Flug gibt es also keine automatische Entschädigung allein für die Verspätung. Wer sein Recht sichern will, hält schriftlich fest, was am Busbahnhof angeboten wurde — und was nicht.
Betreuung beim Bus
Bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als drei Stunden und einer Annullierung oder Verspätung von mehr als 90 Minuten sind Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit bereitzustellen. Ist eine Übernachtung notwendig, kommt ein Hotelzimmer für bis zu zwei Nächte mit höchstens 80 Euro pro Nacht hinzu (Art. 21).
Schiff: Die Schwelle hängt von der Fahrtdauer ab
Nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 stehen 25 Prozent des Fahrpreises zu, wenn die Ankunft sich verspätet um mindestens eine Stunde bei einer planmäßigen Fahrtdauer bis vier Stunden, zwei Stunden bei vier bis acht Stunden, drei Stunden bei acht bis 24 Stunden und sechs Stunden bei längeren Fahrten. Erreicht die Verspätung das Doppelte der jeweiligen Schwelle, verdoppelt sich der Satz auf 50 Prozent. Auszuzahlen ist binnen eines Monats nach Antragstellung.
Betreuung und Ausnahmen beim Schiff
Bei Annullierung oder mehr als 90 Minuten Abfahrtsverspätung schuldet der Beförderer Imbisse und Erfrischungen sowie, wenn nötig, eine Unterbringung für bis zu drei Nächte mit höchstens 80 Euro pro Nacht (Art. 17). Die Entschädigung entfällt bei Wetterbedingungen, die den sicheren Betrieb des Schiffes gefährden, und bei außergewöhnlichen Umständen (Art. 20) — die Betreuungsleistungen bleiben davon unberührt.
Fristen und Durchsetzung
Beschwerden sind bei Bus und Schiff binnen drei Monaten nach der Fahrt beim Beförderer einzureichen. Dieser muss binnen eines Monats antworten und binnen drei Monaten abschließend entscheiden. Bleibt das aus, ist das Eisenbahn-Bundesamt die zuständige Durchsetzungsstelle; für Verbraucher kostenlos ist außerdem die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.
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Jetzt kostenlos startenHäufige Fragen
Bekomme ich beim Fernbus automatisch Geld bei Verspätung?+
Nein. Anders als bei Bahn und Flug entsteht die Entschädigung von 50 % des Fahrpreises nur, wenn der Beförderer bei Annullierung oder über 120 Minuten Verspätung die Wahl zwischen Weiterreise und Erstattung gar nicht angeboten hat (Art. 19 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011).
Gilt die Busverordnung auch für kurze Strecken?+
Die Kernrechte erst ab 250 km planmäßiger Wegstrecke. Darunter bleiben nur die allgemeinen Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag, etwa Schadensersatz nach §§ 280 ff. BGB.
Ab wann gibt es bei der Fähre Entschädigung?+
Je nach planmäßiger Fahrtdauer: ab 1 Stunde Verspätung bei Fahrten bis 4 Stunden, ab 2 Stunden bei 4 bis 8 Stunden, ab 3 Stunden bei 8 bis 24 Stunden und ab 6 Stunden darüber. Dann 25 % des Fahrpreises, ab dem Doppelten der Schwelle 50 %.
Wer zahlt das Hotel, wenn die Fähre ausfällt?+
Der Beförderer, bei Annullierung oder mehr als 90 Minuten Abfahrtsverspätung — bis zu drei Nächte mit höchstens 80 Euro pro Nacht (Art. 17). Beim Fernbus sind es bis zu zwei Nächte mit derselben Obergrenze.
Wie lange habe ich Zeit für die Beschwerde?+
Drei Monate nach der Fahrt. Der Beförderer muss binnen eines Monats antworten und binnen drei Monaten endgültig entscheiden.
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Dieser Beitrag ist allgemeine Rechtsinformation und keine Rechtsberatung im Einzelfall.