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Flug, Bahn, Fernbus, Fähre, Gepäck, Pauschalreise: Wann ein Anspruch entsteht, wie hoch er mindestens ist und wie du ihn ohne Provision selbst durchsetzt. Rechne unten in 30 Sekunden nach — das passende Schreiben erzeugt der Generator daraus.
Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO (EG) 261/2004
Kein Ausgleichsanspruch
Die Ankunftsverspätung von 0 Minuten bleibt unter der Drei-Stunden-Schwelle. Eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 löst erst eine Ankunftsverspätung von mindestens 180 Minuten am Endziel aus.
Maßgeblich ist die Ankunft am ENDZIEL der Buchung, nicht der verpasste Zwischenstopp — und als Ankunftszeit gilt der Moment, in dem die erste Tür des Flugzeugs geöffnet wird (EuGH, 04.09.2014, C-452/13 „Germanwings“). Zwischen 2:45 und 3:05 Stunden lohnt es sich deshalb, die tatsächliche Türöffnung zu belegen.
Rechtsstand: 1. September 2026. Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
Vier Verkehrsmittel, vier Verordnungen, vier völlig verschiedene Schwellen. Das ist der Grund, warum die meisten Ansprüche nie gestellt werden.
Der häufigste Fehler ist, sich mit einem davon abspeisen zu lassen. Ausgleichszahlung, Erstattung und Betreuung schließen einander nicht aus.
Der pauschale Betrag für den verlorenen Tag — beim Flug 250 bis 600 €, bei Bahn und Schiff ein Prozentsatz des Fahrpreises. Unabhängig davon, was das Ticket gekostet hat und ob ein konkreter Schaden entstanden ist.
Das Geld fürs Ticket zurück. Beim Flug bei Annullierung immer wählbar, bei Verspätung ab 5 Stunden — auszuzahlen binnen sieben Tagen. Bei der Bahn ab 60 Minuten erwarteter Verspätung. Ein Gutschein ist keine Erfüllung, solange du ihm nicht schriftlich zustimmst.
Essen, Getränke, Kommunikation und bei Übernachtung Hotel samt Transfer. Diese Leistungen schuldet das Unternehmen auch dann, wenn es sich zu Recht auf außergewöhnliche Umstände beruft. Wer selbst zahlt, weil niemand am Schalter steht, reicht die Belege ein.
Beruft sich das Unternehmen darauf, entfällt die Ausgleichszahlung. Aber es muss beides beweisen: dass der Umstand vorlag und dass es alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Ein Satz wie „operative Gründe“ in der Ablehnungsmail erfüllt das nicht.
Wichtig: Selbst wenn die Ausnahme greift, bleiben Betreuungsleistungen und die Ticketerstattung geschuldet. Eine Ablehnung mit „höherer Gewalt“ erledigt also nie den ganzen Vorgang.
Hier gilt nicht die Fluggastrechteverordnung, sondern das Montrealer Übereinkommen — mit ganz anderen Fristen, die als Erstes verstreichen.
Bei einer gebuchten Pauschalreise haftet der Veranstalter für die ganze Reise — nach §§ 651a ff. BGB, nicht nur nach der Fluggastrechteverordnung.
Regelmäßige Verjährung nach §§ 195, 199 BGB, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus 2026 verjährt damit zum 31.12.2029. Achtung: Mit der Reform, die im Herbst 2027 in Kraft tritt, kommt zusätzlich eine Antragsfrist von 9 Monaten ab Abflug.
Beschädigtes Gepäck ist binnen 7 Tagen, verspätetes binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden (Art. 31 Montrealer Übereinkommen). Die Klagefrist von 2 Jahren ist eine Ausschlussfrist — sie lässt sich nicht hemmen. Immer sofort am Flughafen einen PIR aufnehmen.
Der Entschädigungsantrag ist binnen zwölf Monaten nach dem Vorfall zu stellen. Ausgezahlt werden muss binnen eines Monats nach Antragseingang.
Beschwerden sind binnen drei Monaten nach der Fahrt beim Beförderer einzureichen; dieser muss binnen eines Monats antworten und binnen drei Monaten abschließend entscheiden.
Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende (§ 651j BGB). Der Mangel muss aber schon vor Ort beim Veranstalter angezeigt werden (§ 651o BGB) — wer das versäumt, verliert die Minderung.
Immer der erste Schritt — und der einzige, der nichts kostet und nichts abgibt. Schriftlich, mit Frist und Bankverbindung. Erst nach fruchtlosem Fristablauf lohnt sich der Rest.
Für Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisende sowie Pauschalreisen. Für Verbraucher kostenlos, die Kosten trägt das Unternehmen. Voraussetzung: Du hast das Unternehmen zuvor selbst angeschrieben und keine oder keine befriedigende Antwort erhalten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für Flug, Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für Bahn, Bus und Schiff. Diese Stellen setzen die Verordnung durch und ahnden Verstöße — sie treiben aber nicht deinen einzelnen Zahlungsanspruch ein.
Bis 5.000 €, grenzüberschreitend, per Formblatt und in der Regel ohne mündliche Verhandlung (Verordnung (EG) Nr. 861/2007). Der günstigste Weg gegen eine ausländische Airline, wenn alles andere fruchtlos blieb.
Portale wie Flightright oder AirHelp kaufen die Forderung oder arbeiten auf Provision und behalten üblicherweise 20 bis 35 % ein. Bei 600 € sind das bis zu 210 € — Geld, das du behältst, wenn du zuerst selbst schreibst.
Die Ausgleichsbeträge von 250, 400 und 600 Euro und die Drei-Stunden-Schwelle bleiben auch nach der Reform bestehen.
Bis zum Inkrafttreten gilt unverändert die heutige Rechtslage — alle Zahlen auf dieser Seite haben den Stand 1. September 2026.
Beide rechnen den Betrag aus, begründen ihn mit Verordnung und Urteil, setzen eine Frist und tragen deine Bankverbindung ein. Kostenlos, als PDF, ohne Provision.
Forderungsschreiben an die Airline: 250, 400 oder 600 € plus ausgelegte Kosten und Ticketerstattung.
Kostenlos erstellenEntschädigungsantrag für Bahn, Fernbus und Schiff — inklusive Zeitkarten-Pauschalen, Taxi- und Hotelkosten.
Kostenlos erstellenWarum du selbst absendest
AnwaltX erzeugt das Schreiben, verschickt es aber nicht in deinem Namen. Wer in einer konkreten fremden Angelegenheit gegenüber einem Dritten auftritt, erbringt eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 1 RDG — die ist erlaubnispflichtig. Ein automatisch erzeugtes Dokument ist das nicht (BGH, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20 — „Smartlaw“). Deshalb: Text von uns, Absenden von dir. Für dich hat das einen Nebeneffekt — es bleiben 100 % statt 65 bis 80 %.
Ab drei Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel. Die Schwelle stammt vom Europäischen Gerichtshof (C-402/07 „Sturgeon“, bestätigt in C-581/10 „Nelson“); als Ankunft gilt der Moment, in dem die erste Flugzeugtür geöffnet wird (C-452/13 „Germanwings“). Bei einer Annullierung entsteht der Anspruch, wenn weniger als 14 Tage vorher informiert wurde, bei verweigertem Boarding sofort.
Beim Flug 250 Euro — unabhängig vom Ticketpreis, auch beim 39-Euro-Ticket. Bei der Bahn sind es 25 Prozent des Fahrpreises, allerdings mit einer Untergrenze: Beträge unter 4 Euro muss das Eisenbahnunternehmen nicht auszahlen. Beim Fernbus 50 Prozent des Fahrpreises, beim Schiff 25 Prozent.
Bei Flug, Bahn und Schiff die Ankunft am Endziel. Beim Flug ist außerdem das Endziel der durchgehenden Buchung maßgeblich, nicht der verpasste Zwischenstopp. Nur beim Fernbus knüpft die Verordnung an die Abfahrt an.
Es kommt darauf an, wer streikt. Streiks des eigenen Personals einer Airline sind kein außergewöhnlicher Umstand — auch ein regulärer Tarifstreik nicht (EuGH, 23.03.2021, C-28/20 „Airhelp/SAS“). Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals dagegen schon. Bei der Bahn sind Streiks des eigenen Personals und Versäumnisse des Infrastrukturbetreibers ausdrücklich von der Ausnahme ausgenommen.
Sofort am Flughafen einen Schadensbericht (PIR) aufnehmen lassen. Beschädigtes Gepäck ist binnen 7 Tagen, verspätetes binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden (Art. 31 Montrealer Übereinkommen). Die Haftung ist auf 1.519 Sonderziehungsrechte je Fluggast begrenzt, seit dem 28.12.2024 — grob 1.750 Euro. Die Klagefrist von zwei Jahren ist eine Ausschlussfrist.
Portale behalten üblicherweise 20 bis 35 Prozent ein — bei 600 Euro also bis zu 210 Euro. Der erste Schritt, ein sachliches Schreiben mit Frist und Bankverbindung, führt oft schon zur Zahlung und kostet nichts. Bleibt das Unternehmen stumm, sind Schlichtungsstelle und Durchsetzungsstelle für Verbraucher ebenfalls kostenlos.
Beim Flug drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB). Bei der Bahn ist der Antrag binnen zwölf Monaten zu stellen, bei Fernbus und Schiff binnen drei Monaten. Bei Pauschalreisen verjähren Ansprüche in zwei Jahren, der Mangel muss aber schon vor Ort angezeigt werden.