Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren

    Für Gepäck gilt nicht die Fluggastrechteverordnung, sondern das Montrealer Übereinkommen — mit deutlich kürzeren Fristen, die als Erstes verstreichen.

    Zuerst: der Schadensbericht am Flughafen

    Noch im Ankunftsbereich, vor dem Verlassen des Flughafens, muss ein Property Irregularity Report (PIR) am Schalter der Airline oder des Bodendienstleisters aufgenommen werden. Er ist der zentrale Nachweis. Ohne PIR wird jede spätere Meldung zur Beweisfrage — die Airline argumentiert dann regelmäßig, der Schaden sei nach der Aushändigung entstanden.

    7 Tage, 21 Tage, 2 Jahre — drei Fristen, die zählen

    Beschädigtes Gepäck ist unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber binnen sieben Tagen nach der Annahme schriftlich anzuzeigen. Bei verspätetem Gepäck beträgt die Frist 21 Tage ab dem Tag der Aushändigung (Art. 31 Montrealer Übereinkommen). Wird sie versäumt, ist der Anspruch grundsätzlich ausgeschlossen. Darüber liegt die Klagefrist von zwei Jahren ab Ankunft am Bestimmungsort (Art. 35) — eine Ausschlussfrist, die sich anders als eine Verjährungsfrist nicht hemmen lässt.

    Wie viel es gibt: bis 1.519 Sonderziehungsrechte

    Die Haftung ist je Fluggast auf 1.519 Sonderziehungsrechte begrenzt — angehoben zum 28. Dezember 2024, davor waren es 1.288. Sonderziehungsrechte sind eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds und schwanken täglich; grob entsprechen 1.519 SZR rund 1.750 Euro. Ersetzt wird der tatsächliche Schaden bis zu dieser Grenze, nicht der Neuwert und nicht pauschal der Höchstbetrag. Bei verspätetem Gepäck sind das typischerweise notwendige Ersatzkäufe für die Wartezeit — Belege aufheben.

    Ab wann Gepäck als verloren gilt

    Ist der Koffer nach 21 Tagen nicht aufgetaucht oder erklärt die Airline ihn vorher für verloren, gilt er als verloren (Art. 17 Abs. 3). Erst dann kann der volle Wert des Inhalts geltend gemacht werden. Eine Inventarliste mit Kaufbelegen erhöht die Erfolgsaussichten erheblich; wertvolle Gegenstände gehören ohnehin ins Handgepäck, weil die Haftungsgrenze auch für sie gilt.

    Verhältnis zur Ausgleichszahlung

    Gepäckansprüche und Ausgleichszahlungen wegen Verspätung oder Annullierung sind zwei verschiedene Dinge und schließen einander nicht aus. Wer mit fünf Stunden Verspätung ankommt und dessen Koffer erst drei Tage später eintrifft, hat beides: die Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und den Gepäckanspruch nach dem Montrealer Übereinkommen.

    Schadensmeldung an die Airline vorbereiten

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    Häufige Fragen

    Was tun, wenn der Koffer nicht ankommt?+

    Sofort am Flughafen einen PIR aufnehmen lassen, bevor du den Ankunftsbereich verlässt. Danach schriftlich bei der Airline melden — bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, bei Beschädigung binnen 7 Tagen nach Annahme.

    Wie viel Entschädigung gibt es bei Gepäckverlust?+

    Bis zu 1.519 Sonderziehungsrechte je Fluggast, seit dem 28.12.2024 — grob 1.750 Euro. Ersetzt wird der nachgewiesene Schaden bis zu dieser Grenze, nicht automatisch der Höchstbetrag.

    Bekomme ich Ersatzkäufe bei verspätetem Gepäck erstattet?+

    Ja, notwendige Anschaffungen für die Wartezeit sind ersatzfähig — Kleidung, Hygieneartikel und Ähnliches. Belege aufheben; Luxuskäufe werden regelmäßig gekürzt.

    Ab wann gilt Gepäck als verloren statt verspätet?+

    Nach 21 Tagen ohne Auffinden oder wenn die Airline es vorher für verloren erklärt (Art. 17 Abs. 3 Montrealer Übereinkommen). Erst dann kann der volle Inhaltswert gefordert werden.

    Wie lange kann ich klagen?+

    Zwei Jahre ab Ankunft am Bestimmungsort beziehungsweise ab dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen. Das ist eine Ausschlussfrist — sie lässt sich nicht durch Verhandlungen hemmen.

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    Dieser Beitrag ist allgemeine Rechtsinformation und keine Rechtsberatung im Einzelfall.