§ 5a UWG / Creator

    Kostenloser Werbekennzeichnungs-Generator für Creator

    Kennzeichne Werbung, Kooperationen und Affiliate-Links auf Instagram, TikTok, YouTube & Blog rechtssicher. Persönlicher Leitfaden mit fertigen Textbausteinen – Erstellung kostenlos; zum Ansehen und Herunterladen brauchst du den Zugang (64,99 €/Monat).

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    Wann musst du als Creator Werbung kennzeichnen?

    Sobald du für einen Beitrag eine Gegenleistung erhältst, musst du ihn als Werbung kennzeichnen – und „Gegenleistung“ ist weit zu verstehen: Geld, kostenlose Produkte, Rabatte, Reisen, Provisionen aus Affiliate-Links oder sonstige Vorteile. Grundlage sind § 5a Abs. 4 UWG, der Medienstaatsvertrag und § 6 DDG.

    Die Kennzeichnung muss klar, deutschsprachig und auf den ersten Blick erkennbar sein. Ein verstecktes #ad zwischen 20 Hashtags am Ende der Caption genügt nach deutscher Rechtsprechung regelmäßig nicht.

    Affiliate-Links richtig kennzeichnen

    Affiliate-Links sind doppelt heikel: Du musst den Beitrag als Werbung kennzeichnen und transparent machen, dass du eine Provision erhältst. Bewährt hat sich ein klarer Hinweis wie „Werbung: Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links – kaufst du darüber, erhalte ich eine kleine Provision, für dich ändert sich der Preis nicht.“

    Dieser Generator erzeugt dir genau solche fertigen Textbausteine, abgestimmt auf deine Kooperationsarten und Plattform.

    Was droht ohne korrekte Kennzeichnung?

    Fehlende oder unzureichende Werbekennzeichnung gilt als Schleichwerbung und ist abmahnfähig – durch Mitbewerber, Verbände und die Wettbewerbszentrale. Neben Abmahnkosten drohen Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen. Eine saubere, sichtbare Kennzeichnung schützt dich und deine Reichweite.

    Häufige Fragen

    Ist der Werbekennzeichnungs-Generator kostenlos?

    Ja. Der persönliche Leitfaden mit Textbausteinen ist kostenlos – du legst nur ein kostenloses AnwaltX-Konto an, um ihn freizuschalten und herunterzuladen.

    Muss ich auch Gratis-Produkte (PR-Samples) kennzeichnen?

    Ja. Auch kostenlos erhaltene Produkte gelten als Gegenleistung. Stellst du sie vorteilhaft dar, ist der Beitrag kennzeichnungspflichtig – üblich ist „Werbung“ plus klarstellendem Hinweis, dass du das Produkt kostenlos erhalten hast.

    Reicht #ad oder #sponsored am Ende der Caption?

    In der Regel nicht. Deutsche Gerichte verlangen eine klare, deutschsprachige Kennzeichnung („Werbung“/„Anzeige“) gut sichtbar zu Beginn des Beitrags – nicht versteckt zwischen vielen Hashtags am Ende.

    Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für eigene Produkte?

    Bei reiner Eigenwerbung ist der kommerzielle Charakter oft schon aus dem Kontext erkennbar. Im Zweifel solltest du dennoch transparent kennzeichnen, etwa mit „Werbung in eigener Sache“.