Wann musst du als Creator Werbung kennzeichnen?
Sobald du für einen Beitrag eine Gegenleistung erhältst, musst du ihn als Werbung kennzeichnen – und „Gegenleistung“ ist weit zu verstehen: Geld, kostenlose Produkte, Rabatte, Reisen, Provisionen aus Affiliate-Links oder sonstige Vorteile. Grundlage sind § 5a Abs. 4 UWG, der Medienstaatsvertrag und § 6 DDG.
Die Kennzeichnung muss klar, deutschsprachig und auf den ersten Blick erkennbar sein. Ein verstecktes #ad zwischen 20 Hashtags am Ende der Caption genügt nach deutscher Rechtsprechung regelmäßig nicht.
Affiliate-Links richtig kennzeichnen
Affiliate-Links sind doppelt heikel: Du musst den Beitrag als Werbung kennzeichnen und transparent machen, dass du eine Provision erhältst. Bewährt hat sich ein klarer Hinweis wie „Werbung: Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links – kaufst du darüber, erhalte ich eine kleine Provision, für dich ändert sich der Preis nicht.“
Dieser Generator erzeugt dir genau solche fertigen Textbausteine, abgestimmt auf deine Kooperationsarten und Plattform.
Was droht ohne korrekte Kennzeichnung?
Fehlende oder unzureichende Werbekennzeichnung gilt als Schleichwerbung und ist abmahnfähig – durch Mitbewerber, Verbände und die Wettbewerbszentrale. Neben Abmahnkosten drohen Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen. Eine saubere, sichtbare Kennzeichnung schützt dich und deine Reichweite.